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VORSCHRIFTEN

FÜR DIE

KATALOGSARBEITEN

DER

K K. HOFBIBLIOTHBK.

HERAUSGEGEBEN VON DER DIREGTION.

ERSTE ABTHEILUNÖ:

NOMINAL-EATALOGE.

ERSTER BAND.

WIEN.

SELBSTVERLAG DER K. K. HOPBIBLIOTHEK.

1901.

1 *

VORSCHRIFT

FÜR DIE

VERPASSUNG DES ALPHABETISCHEN

NOMINAL-ZETTELKATALOGS

DER DRUCKWERKE

DER

K. K. HOFBIBLIOTHEK.

HER-A.USQEGEBEN VON DER DIREGTION.

MIT ZWEI BEILAGEN, EINEM SACHREGISTER UND 500 BEISPIELEN.

WIEN.

SELBSTVERLAG DER K. K. HOFBIBLIOTHEK.

1901.

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Vorbericht der Direction.

Der Yortiegende Band bildet den Anfang einer Beihe von Pnbli- »tionen^ welche bestimmt sind^ die Regeln^ nach denen die verschie- denen Kataloge der k. k. Hof bibliothek bearbeitet werden, festzuhalten nnd auch dem Aafienstehenden ein Bild von der bibliothekstechnischen Thätigkeit der Beamtenschaft unseres Instituts zu geben. Dass hiebei siclit einfiieh an den schon im Jahre 1895 gemachten Ansatz ange- knfipft und die damals begonnene Reihe der „Instructionen für die Katalogsarbeiten der k. k. Hof bibliothek in Wien^ fortgeführt wird, ^esehieht aus verschiedenen Gründen. Einmal hat sich im Laufe des inzwisehen verflossenen Lustrums eine scharfe Scheidung zwischen jeneo Vorschriften, welche fbr die Kataloge mit nominaler Bestim- mimg gelten, von den ganz anders gearteten Grundsätzen, nach denen £e sachlich disponierten Bttcherverzeichnisse bearbeitet werden sollen, als wünschenswert erwiesen. Die „Instructionen^ von 1895, bei welchen an eine solche Scheidung noch nicht gedacht wurde, bieten für die- %lbe m ihrer äufieren Anlage nicht die heute gewünschte Handhabe. Eine Anreihnng der Beschreibungsvorschrift fttr den Nominalkatalog sIs Heft n an jenes erste gieng nicht an, weil hiedurch die Be- schreibungsregeln des Realkataloges, welche erst später erscheinen konnten, von dem sachlich dazu gehörigen Inhalt des I. Heftes ab- getrennt worden wären. Auch hätte es seine sachlichen Schwierigkeiten ^babt, etwa die Bestimmungen fbr die Bearbeitung des Realkataloges ^bleehtweg an das allein erschienene I. Heft jener Publication anzu- scUieBen, wenn auch dieses Heft eine Vorarbeit (das bibliographische ^vstem und das Schlagwörterverzeichnis) zu der eigentlichen aus- führlichen Yorsehrift ftlr den Realkatalog enthält. Es hat sich nämlich im Verlaufe der im Jahre 1893 begonnenen Arbeit an der Herstel- hng des Realkataloges die Nothwendigkeit einer logischen Disposition in den daflir besünmiten Hilfsmitteln herausgestellt, in welcher dem Sehlagwörterverzeichnis keineswegs der erste Platz eingeräumt werden

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kann; Näheres hierüber wird der Vorberioht zu den Vorschriften für die Realkatalogsarbeiten; deren Ausarbeitung Herrn Scriptor Dr. von Lenk übertragen worden ist, enthalten. Immerhin wären die bisher aufgezählten Gründe allein vielleicht nicht ausreichend gewesen^ um die Aufstellung eines neuen Publicationsplanes zu veranlassen; wenn nicht der Umstand^ dass das im Jahre 1895 veröffentlichte biblio- graphische System^ noch mehr aber das dazu gehörige Schlagwörter- verzeichnis im Laufe der letzten fHnf Jahre einschneidende Verände- rungen und eine so grundstürzende Umarbeitung erfahren haben^ dass eine neue Ausgabe noth wendig geworden ist, das Festhalten an dem alten Plane gegenstandslos gemacht hätte. So hat sich denn die Direction entschlossen^ die ;, Vorschriften fUr die Katalogsarbeiten der k. k. Hofbibliothek'' vorläufig in zwei Hauptabtheilungen erscheinen zu lassen^ deren erste^ hiermit begonnene^ die Regeln für die nomi- nalen, die zweite jene für die Sachkataloge (vor allem den syste- matischen Realkatalog) enthalten soll. Ob sich daran noch eine dritte Abtheilung für anders geartete Kataloge (etwa wie sie bei Handschriften oder Kunstblättern nothwendig sind) anschliessen wird, ist heute noch nicht spruchreif, geschweige denn entschieden.

Die Geschichte der Katalogsarbeiten unserer Bibliothek hat der damalige Direetor und jetzige Minister für Cultus und Unterricht Wilhelm von Hartel in dem Vorworte zu dem mehrfach erwähnten I. Hefte der ^^Instructionen'' vom Jahre 1895 dargestellt. Da vielen Besitzern des vorliegenden Bandes jenes Heft nicht zugänglich sein wird, so sei es gestattet, die Ausführungen von Harters hier zu wiederholen, wobei nur jene wenigen Stellen, welche sich ausschliess- lich auf die damalige Publication beziehen oder durch die seither eingetretenen Veränderungen beziehungslos geworden sind, weggehissen werden sollen.

„Die in den letzten Jahren begonnenen Arbeiten der k. Hof- bibliothek, die Anlage eines Realkataloges und die Revision des aus dem Jahre 1821 1823 stammenden Buchkataloges, sowie des seit dem Jahre 1848 neu angelegten alphabetischen Zettelkataloges Hessen es angemessen erscheinen, die Regeln, welche dabei leitend sind und waren, zu fixieren, um dadurch eine strengere Gleich mäfiigkeit ihrer auf eine lange Zeit berechneten und in zahlreiche, wechselnde Hände zu legenden DurchftUirung zu sichern. Vielleicht wird auch weiteren Kreisen, besonders den Benutzern unserer Bibliothek ein näherer Einblick in ihr Katalogwesen nützlich und nicht unerwünscht sein.

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„Bei diesen Arbeiten waren wir bernttht^ an dem bisher einge- haltenen Yer&hren nnr unabweisbare Veränderungen zuzulassen, indem uns hiebei die Ueberzeugung bestimmte^ dass jeder Umsturz des einmal Bestehenden, mag er vom bibliothekstechnischen oder wissenschaft- Behen Standpunkt noch so begründet sein, in einem gröfieren Bttcher- bestand anheilbare Verwirrung erzeugen und die nächsten praktischen Zwecke, jedes verlangte Buch rasch und sicher zu finden und über dss in einem Fache vorhandene Bttchermaterial zuverlässig zu orien- tieren, erschweren oder vereiteln wttrde. Wir haben aus diesem Grunde, was am meisten der Nachsicht bedttrfen wird, sogar bei der Anferti- gimg des Realkataloges das vielfach veraltete bibliographische System, dessen Signaturen unsere neuen Beschreibezettel seit 1848 empfiengen, md welehes den beschreibenden Beamten geläufig ist, im wesent- fehen beibehalten, nur einige Fächer beschränkt, andere getheilt und schärfer bestimmt . . . Was die bisher gehandhabte Bücherbeschrei- bung betriflft, so existiert ftlr dieselbe keine detaillierte Instruction, in den Acten findet sich nur eine ganz allgemein gehaltene Anwei- sung, welche über die schwierigsten, verschiedener Auffassung aus- gesetzten Fälle im Stiche lässt. Erst im Laufe der langdauernden Arbeit hat sich ein gewisser Usus festgesetzt, welcher allein vor In- oonsequenzen im einzelnen nicht zu schützen vermochte. Eine auf diesem Usus fussende, genaue, mit reichen Beispielen ausgestattete Instruction . . . hatte der älteste Beamte unseres Institutes, der erste Cnstos Regierungsrath Wenzel Hartl zusammenzustellen begonnen, indem hiebei auf Beseitigung der bisher bemerkten Ungleichheiten Bedacht genommen wurde. Sein im October d. J. (1895) erfolgter Tod hinderte ihn, dieselbe zu vollenden. Möchten diese unsere Ar* bdten eine glückliche Beendigung der Jahrhunderte langen Bemü- hnngen, den Bücherschatz der Hofbibliothek zu katalogisieren und za gruppieren, anbahnen helfen!

„Ueber diese Bemühungen soll im Folgenden ein kurzer Ueber- blick, soweit dies die vorhandenen Acten und Kataloge gestatten, gegeben werden.

„Die erste Kunde von der Aufstellung und Katalogisierung der Handschriften und Drucke der Hofbibliothek knüpft an den Namen des 1575 zum Bibliothekar ernannten Hugo Biotins an, welcher zu B^^m seiner Amtswirksamkeit zwei Bände Inuentarii herstellte, von welchen der erste, die Buchstaben A— L enthaltende verloren gieng, der zweite mit den Buchstaben M— Z erhalten ist (cod. Nr. 13525) und die Jahreszahl 1576 trägt. Damals wurden die Handschriften

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und Drnoke yermengt ohne Rttcksicht auf Inhalt und Format in Kästen (Thecae) anfgeetellt^ indem diese mit den Bnchstaben des Alphabetes bezeichnet, die Bände in denselben nach dem Nnmerns onrrens signiert waren. Ausser diesen Kästen gab es noch einige mit Aa Bb Cc bezeichnete, die, yermnthlich verschliefibar, ftlr un- gebundene Werke, Landkarten, Kunstblätter u. dgL bestimmt waren, und besondere Kästen mit H) bezeichnet, welche die 1550 erworbene Bibliothek des Johann Dernsohwamm von Hradiczin enthielten. „Der Katalog verzeichnete und beschrieb die Werke nach den Anfangsbuchstaben der Autoren oder Schlagwörter und schloss sich ihrer Au6tellung genau an, so dass zuerst die zu den Buchstaben A gehörigen in den Kästen Ä Aa B Bb C Z, dann die zu dem Buch- staben B gehörigen in den A Aa B Bb C Z und in derselben Beihe die übrigen verzeichnet wurden, indem jeder Titel die ara- bische Ziffer als Signatur erhielt Diese Signaturen, z. B. 1 4127] oder

D 4127, auch ^^o^ stehen auch noch in den betreffenden Hand- schriften und Drucken. Die Titelcopien des Kataloges sind für die damalige Zeit genau und konnten zwar in keiner Weise fllr die Handschriften und Incunabeln, aber wohl ftlr die Druckwerke aus- reichen. Ihre enge Aneinanderreihung schloss die Aufnahme neuen Zuwachses aus, und es finden sich in der That keine späteren Ein- tragungen. Der Katalog war demnach, was sein Titel besagt, in Wirklichkeit ein Inventar des damaligen Bestandes und ftlr das Auf- finden eines Werkes ungeeignet. Diesem Zwecke diente ein ftlnf Bände umfassender Index, der noch bis auf den zweiten Band er- halten ist (cod. Nr. 13542 5); derselbe ist streng alphabetisch geordnet und enthält dürftige Titelauszttge, aber reiche Benvois. Neben jedem Werke steht seine Nummer, aber nicht die Angabe der Theca, in welcher es steht Die mäßigen Spatien zwischen den einzelnen Artikeln scheinen für spätere Eintragungen berechnet, ohne dazu benützt worden zu sein, daher denn der Katalog auch bei geringer Vermehrung der Bibliothek bald unbrauchbar werden musste.

„Den Index des Biotins verbesserte und vermehrte Tengnagel noch als Gehilfe des Biotins während der Jahre 1602—1605 in einem ftinfbändigen Werke (cod. 13546 50), dem er folgendes manüum vorsetzte: Indicem hunc Bibliothecae Caesc^eae ex anti^is indicibus prima Bibliothecae institutae recensione mendose et perfunctorie con- scriptis in certum Alphaheticum ordinem^ quo facüius tot auctorum opv^scula ifMeniantur, A* 1602 redigere occoepi^ äbsolui autem et per-

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fed swmma animi eorporisque cantentione Ä^ 1605. Sed quia in hunc complura menda qua a librariarum meorutn imperüia qua a priorum eoOedorum incuria irrepsere. Ex his enim nan cansidtis ipsis auctoris ins hie Caialogus contextus est. Item quia nannuUi Hbri hie ex pmribus Indicibus adnotati nunc in Bibliotheca desiderabantur, qui partim ad Caes. Matern Pragam magno numero transmissi^ partim froMide döloque auersi fuere, nauum Catalogum secundum numeros mline eonliwuato singulis libris adscriptos contexere adactus sum, in 9«ai» seium auetares t^pis descriptos eanieci, Manuscriptos uero Graeeos et Latinos huic Indici imertos segregaui et in peculia/res Catalogos redegi, qua de re lectorem hie monitum uolui, ne id mihi fraudi HÜioiue uertat

„Der TengnageFsohe Katalog^ ein dicker Folioband (cod. Nr. 13541), den er in den Jahren 1609 1610 eigenhändig schrieb^ um- fasst diesem Programm gemäss die damaligen Drucke von Nr. 1 7379 nnd beschreibt dieselben nach der Art des Blotius^ nur dass er auf das genaueste die in grosser Zahl vorhandenen Adligate verzeichnet, welche der Blotius'sche Katalog nicht specificiert hatte, so dass die- selben weder in dem Index des Biotins noch in jenem TengnageFs erschienen. Da weder der Katalog noch der Index TengnageFs wesent- liche Spuren der Berichtigung und, mit Rücksicht auf den Zuwachs, der Ergänzung an sich trägt, ist es begreiflich, dass auch diese In- Btramente bald und von Jahr zu Jahr mehr ihren Dienst versagten.

„Wir finden demnach den 1650 zum Bibliothekar ernannten Matthäus Hauchter wieder bei der Arbeit einer neuen Katalogi- sierung, für welche ihm bereits 1653 eine beträchtliche Bemuneration bewilligt wird. Mauchter machte sich die grosse, durch die Art der Ausführung völlig nutzlose Mühe, die sämmtlichen Handschriften und Drucke nach den Materien in Glassen zu theilen und die zu jeder Classe gehörigen Werke in knapper Weise ohne consequente Einhal- tung eines bestimmten Princips der Ordnung innerhalb der Glassen and ohne Angabe einer Nummer oder anderen Signatur zu beschreiben. Der zwei Bände umfassende Katalog (cod. Nr. 13556 7) konnte nur durch einen Index (cod. Nr. 13555), welcher auf die Seiten des Katdoges verweist, einigermafien brauchbar gemacht werden. Wenn man sich seiner aber bediente, um ein Werk eines fruchtbareren Schriftstellers aufzusuchen, hatte man an 20 bis 30 Stellen nachzu- sehen. Die Vereinigung der Handschriften und Bücher vermehrte nur die Schwierigkeiten. Wenn diese Arbeiten Mauchter's einen Sinn hatten, so sollten dieselben eine Aufstellung der Bücher nach Fächern

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Torbereiteu; welche man in der That seit jener Zeit bereits im Ange gehabt zu haben scheint.

^LambecinS; welcher 1663 auf Mauchter in der Leitung der Hofbibliothek folgte, war mit der Beschreibung und Ordnung der Handschriften zu sehr beschäftigt, um auch den Büchern seine Sorge widmen zu können. Inwieweit die Tradition, dass er die Bücher nach ihrem Inhalt zusammengestellt habe, auf Wahrheit beruht, ist nicht zu ermitteln« Die erhaltenen Kataloge und Signaturen zeigen hievon ebenso wenig eine Spur wie von der Arbeit seines Nach- folgers Nessel, welcher die Ctuckwerke nach den Formaten geordnet haben soll (Mosel, Geschichte der Hofbibliotbek, S. 91). Nur der Umstand, dass die Bibliothek allgemeiner Benützung unzugänglich und unter Nessel selbst Gelehrten verschlossen blieb, erklärt es, dass man mit den unzulänglichen Katalogen so lange das Auskommen fand und die inzwischen erfolgten grossen Erwerbungen zu behandeln und in den Katalog und Index einzutragen verabsäumen durfte.

„Die Uebertragung der auf 90.000 Handschriften und Druckwerke geschätzten Bibliothek in das neue Prachtgebäude der Hofburg, welche 1736 erfolgt sein dürfte, musste nun eine bessere Ordnung und Kata- logisierung als eine unaufschiebbare Aufgabe erscheinen lassen. Aber Gerard van Swieten, der 1745 zum Vorsteher ernannt wurde, fand noch die alte Unordnung vor: ,nur die theologischen und juridischen Werke waren planmässig aufgestellt; die philosophischen, philologischen und medicinischen aber dergestalt mit einander vermengt, dass sie entweder gar nicht oder doch sehr schwer benützt werden konnten' (Mosel, S. 151), so dass nun Kollar den Auftrag empfing, die mangel- hafte Anordnung zu verbessern. Aus dieser Zeit ist uns der Anfang eines sehr genauen systematischen Kataloges in 4 Bänden (cod. Nr. 11902 5) erhalten: Catalogw librarum impressarum Angustae Biblio- thecae Vindobonensis sect/mdum scientidrum artiumque dctsses dispo- Situs: Theologia: tom. I Classis hibliorum 1758, tom. II interpretes scriptwae 1762, tom. HI apparatus hiblici 1763, tom. IV ss. patres et scriptores ecdesiastici antiqui 1764.

„Daraus ist ersichtlich, dass in den neuen Räumen, wie dies bis heute geschieht, die Kästen mit lateinischen Ziffern, die Fächer mit den Buchstaben -4 JB C u. s. w. bezeichnet und die in jedem Fache aufgestellten Werke mit arabischen Ziffern nach dem numerus currens signiert waren. Die Aufstellung war keine streng systematische, mit der Anordnung im Katalog stimmende, doch aber waren die theo- logischen Werke wenigstens in denselben Kästen vereinigt. Für die

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weitaosgehende nnd in dieser Form wenig praktische Arbeit der systematischen Katalogisierang nnd Aufstellung der gesammten Bttcher- masse erlahmte bald Kraft und Wille der Beamten.

„Die Znstftnde blieben also die alten^ und sie mttssen wohl ver- iweifelte gewesen sein, wenn der im Jahre 1777 zum Präfecten der L k. Hofbibliothek berufene Gottfried Freiherr van Swieten sich entschloss^ mit zum Theil ungenügenden, fUr diesen Zweck unge- sehulten Kräften das gesammte Bttchermaterial neu zu beschreiben nnd zu katalogisieren. Die von Bartsch' Hand entworfenen Instruc- tionen, ans dem Jahre 1780 datiert, bieten verständige, wenn auch nur allgemeine Weisungen über die Anfertigung der Zettel ftir den ilphabetischen Katalog, indem es sich dabei darum handelt, eine Sichtschnur zu geben, ,nach der jeder auf gleiche Weise zu arbeiten hat Ich wenigstens setze voraus, dass jeder von uns Bttchertitel zu aehieiben wisse; dennoch würde die Verschiedenheit der Art und Methode, in der sie geschrieben würden, wenn auch jede davon für sich nntadelhaft wäre, am Ende eine Ungleichheit im Ganzen hervor- bringen, die den Katalog, wo nicht undeutlich machen, aber doch demselben eine Zierde und das Aussehen benehmen würde, dass er nur zu einem Zwecke, aus einem Gesichtspunkte und nach einem Systeme verfertigt worden sei^ Die nach diesen Weisungen an- gefertigten Zettel sollten auch dazu dienen können, , einen alpha- betischen Materienkatalog zu schaffen, indem man, nachdem sie m einen Buchkatalog abgeschrieben sind, die Rubrikwörter unter- streicht, darnach die Zettel alphabetisch ordnet und so abschreibt', ja selbst einen systematischen Materienkatalog, ,indem man die Zettel, nach Materien geordnet, sorgfältig aufbewahrt, indem man sie mit einem Zwimfaden durchzieht^ Indessen an diese schwieri- geren Arbeiten legte man nicht Hand. Immerhin aber sollten ftlr den alphabetischen Zettelkatalog in allen Fällen Renvois gemacht werden, wo in dem Titel die Materie der Bücher selbst bezeichnet ist Das ist der Ursprung der biographischen und geographischen Renvois, welche von da ab in der Hofbibliothek gemacht zu werden pflegen, nnd welche nun schon durch Generationen einen theilweisen Ersatz für die noch fehlenden Realkataloge bieten.

„Am 22. Mai 1780 wurde die Neubeschreibung mit acht aus- wärtigen jungen Leuten, von denen einer nach zwei Tagen bereits wegen Untauglichkeit entlassen werden musste, bei anderen über geringe Verwendbarkeit geklagt wird, begonnen; wann sie vollendet wurde, i^t ans den Acten nicht zu entnehmen. Dass die Bearbeiter

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20 junge Studenten der Medicin waren, ist eine Sage, welehe in einem Berichte der Direction an das Obersthofmeisteramt vom No- vember 1845 wiederkehrt, aber nach den Acten irrig ist.

„So gelangte die Hofbibliothek zum erstenmal in den Besitz eines vollständigeren, die Büchertitel enthaltenden alphabetischen Zettel- kataloge s. Mochte über die Unzuverlässlichkeit und Ungenauig- keit desselben bald berechtigte Klage laut werden, um unaufschieb- baren Bedürfnissen rasch zu genügen, war der energischen Leitung nichts übrig geblieben, als auf solchem Gewaltwege die Schäden einer lässigen Verwaltung, die zu lange gedauert hatte, wettzu- machen.

„Neben dem alphabetischen Zettelkatalog wurde aus demselben ein die Titel summarisch anführender HancBcatalog in Buchform fttr den Gebrauch im Lesezimmer angefertigt, der auch bis 1821 diente. Als derselbe dienstuntauglich geworden war, wurde er in den Jahren 1821 1823 ,durch die jüngsten und unerfahrensten Beamten' auf Grundlage des alphabetischen Zettelkataloges mit Einschluss der bis 1821 hinzugekommenen Zettel neu hergestellt. Hinsichtlich der Fort- setzung beider Kataloge wurde beschlossen, alle nach dem Jahre 1821 erworbenen Bücher in einem gesondert anzulegenden Supplement- Zettelkatalog und in einem dem neu hergestellten Handkatalog an- zuhängenden Supplement zu verzeichnen. Dieser Supplement-Katalog war zu klein und auf Grund unrichtiger Zettel angelegt worden, so dass der am 30. Mai 1826 zum Präfecten der Hof bibliothek ernannte Graf Moriz Dietrichstein die Umschreibung des alphabetischen Supplement-Kataloges nach dem Plane des Scriptors Le ebner ver- fügen musste.

„Dieser Handkatalog mit den seit 1821 laufenden Supplementen in 61 Bänden steht noch heute im Gebrauch und wird noch lange gebraucht werden müssen, obwohl die Mängel, welche ihm infolge seines Ursprungs aus dem unzuverlässigen alphabetischen Zettelkatalog anhaften, trotzdem dass bereits der umsichtige und unermüdliche Graf Dietrichstein die Beamten nachdrücklich aufforderte, aufstoßende Irrthümer sofort in jedem Falle zu berichtigen, infolge lässiger Aus- ftihrung dieser Weisungen nicht bloß nicht behoben, sondern durch inzwischen erfolgte Umstellungen von Büchern, deren ümsignierung zu vermerken unterlassen wurde, nur noch vermehrt wurden. Wie die Zahl dieser Mängel sich im Laufe der Jahre vermehrte, mag daraus ersehen werden, dass bei der Revision, die wir endlich vor- zunehmen gezwungen waren, wenn wir nicht mit größerem Geld-

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und Zeitverlust einen neuen Bnehkatalog herstellen wollten, durch* sehnittlich ein FtLnftel der ägnatnren sich als falsch erwiesen; z. B. im 4. Bande 1082 im alten, 514 im neuen Bestand. Dieses Instru- ment^ welches bereitS; da es noch neu war, auf Schritt und Tritt zur Verificiemng und Ergänzung des alphabetischen Zettelkataloges bedurfte und mit dem Alter immer unbrauchbarer wurde, hat nicht vor dureb mehrere Generationen die kostbare Kraft der Beamten Tergeuden lassen, welche für jedes verlangte Buch aus ihm die Signatur aushoben und in jedem fünften Falle vergeblich die Diener darnach ausschickten, um dann endlich mit Hilfe eines anderen Be- amten aus dem alphabetischen Zettelkatalog die wahre und damit das Buch zu finden, sondern war auch das Hindernis, dass der alpha- betische Zettelkatalog nicht ftlr seine ursprüngliche Bestimmung, nach I^hem geordnet in einen Realkatalog umgewandelt zu werden, dienen konnte.

^Die Verwaltung der Bibliothek verliert aber dieses Ziel nicht aus dem Auge. Graf Dietrichstein bezeichnet es in seinem ersten Hauptbericht vom 29. November 1827 als eine der nothwendigsten und unentbehrlichsten Arbeiten, ,einen allgemein systematischen Materien- katalog und Kataloge ftir jede einzelne wissenschaftliche Abtheilung herzustellen', und wiederholt in den folgenden Berichten diese Forde- rung. Ihr entsprechend vollendete auch der Scriptor Lechner im Jahre 1827 einen Katalog der Bibeln; darüber kam es aber nicht hinaus. Vor allem mag die Erklärung darin zu suchen sein, dass man die Anfertigung eines Realkataloges und die systematische Auf- stellung für untrennbare Aufgaben ansah und bei der Unbeweglich- keit des alphabetischen Kataloges, der noch nicht erfolgten Aus- scheidung der Doubletten und Adligate und dem von Jahr zu Jahr mehr beklagten Raummangel davor zurttckscheute, die eine oder andere Arbeit muthig anzufassen.

„Nachdem die Bibliothek ihren besten Leiter, den Grafen Dietrich- stein, der im Jahre 1845 zum Oberstkämmerer ernannt vnirde, ver- loren hatte, begründete der neu ernannte, mit der Leitung des Insti- tutes betraute erste Gustos Freiherr von Mttnch-Bellinghausen in einem ausführlichen Expos6 vom 28. October 1845 neuerdings die Dnentbehrlichkeit eines Realkataloges. ,Nun aber beruht leider eben nur auf dem Bestände eines Real- oder Materienkataloges zwar nicht der innere Wert einer Bibliothek, wohl aber ihre höhere Brauch- bariieity ihre Gemeinntttzigkeit, ihre wissenschaftliche Bedeutung; denn wo alphabetische Kataloge ihrer Natur nach nur dazu dienen können.

XIV

ein gegebenes Buch aufzufinden; bei ihrer Benützung daher stets vorausgesetzt, werden muss^ dass die zeitweiligen Bibliotheksbeamten im Stande seien^ durch Gedächtnis^ Belesenheit und bibliographische Kenntnisse aller Art die Stelle der Realkataloge zu vertreten; d. h. den Bibliotheksbesucheni; deren Verlangen nicht auf ein bestimmtes Buch; sondern auf Belehrung in einem wissenschaftlichen Fache über- haupt gerichtet ist; sogleich das entsprechende Werk anzugeben; eine Voraussetzung; ^uf deren Eintreffen wohl nicht immer mit Zuversicht zu rechnen ist; da gewähren tüchtige Beal- und Materienkataloge nicht nur den Bibliotheksbesuchern bei ihren literatischen Arbeiten die Uebersicht über alle in einem bestimmten Fache vorhandenen Werke und daher die Möglichkeit der Auswahl und Vergleichung; sondern sie halten auch den Bibliotheksbeamten; ganz abgesehen von der Erleichterung; die sie ihnen bei Bedienung des Publicums ge- währen; von selbst die Lücke gegenwärtig; die in einzelnen wissen- schaftlichen Fächern besteht; und fordern sie zur Ausfüllung der- selben auf. Die Hofbibliothek entbehrt alsO; da sie bloß alphabetische Kataloge ftihrt; das nothwendigste Erfordernis nicht nur zur mög- lichsten Brauchbarkeit und Gemeinnützigkeit; sondern auch zur Er- kenntnis ihrer Mängel und zur fortschreitenden wissenschaftlichen Vervollständigung und steht daher umsomehr; da es ihr auch an systematischer Aufstellung gebricht; so* große Mittel sie auch besitzt; und so reich an innerem Wert sie auch sei; immer im Nachtheil gegen bei weitem kleinere und mäßiger dotieiiiC; aber mit Materien- katalogen versehene und systematisch aufgestellte Bibliotheken^ ;An eine systematische Aufstellung und Entwerfung eines Realkataloges kann aber nicht gedacht werden;^ so fährt Münch's Bericht fort; ,wenn nicht als Basis beider Arbeiten:

a) die Umordnung des Zettelkataloges nach wissenschaftlichen Fächern stattgefunden hat; diese Umordnung kann aber mit dem alphabetischen Zettelkatalog der Hofbibliothek nicht vorgenommen werden; wenn nicht

b) vorläufig die genaue Revision des alphabetischen Zettel- kataloges wie des Handkataloges vollbracht und eine solche Ueber- einstimmung zwischen beiden erzielt wurde; dass der Handkatalog verlässlich die Stelle des alphabetischen Zettelkataloges vertritt Diese Revision setzt aber:

c) die gleichzeitige Trennung der zahlreichen Adligata und

d) die vollständige Ausscheidung und Beseitigung der Doubletten voraus/

XV

„Fttr diese Arbeiten wurde bei einem Bttcherbestande von 30Ü.000 Werken eine Zeit von 8 10 Jahren in Aussicht genommen; wenn dne genügende Zahl zeitlicher Hilfsarbeiter zur Verfbgnng gestellt wäre.

„Eb scheint demnach^ dass die im Jahre 1837 von dem Grafen Dietriehstein auf Grand eines eigenen Entwurfes (vom 27. März 1837) TeranlasBte Reyision, welche zu scharfen Auseinandersetzungen mit dem Scriptor Franz Lechner gefUhrt hatte, und welche nach einer Weisung des Präfecten vom 18. April 1837 unveizUglich mit der Aoflscheidung der Doubletten zu beginnen hatte^ trotz der zu diesem Zwecke bewilligten Vermehrung des Personals um zwei Amanuenses nicht ihrem ganzen Umfange nach durchgeftLhrt worden war.

^^eiherr Mflnch-Bellinghausen verspricht in seiner Eingabe an dtt Obersthofiooieisteramt vom 18. December 1846, dass mit der in- iwisehen ftlr 10 Jahre bewilligten außerordentlichen Dotation von jihrlichen fl. 2290^ welche zur Aufnahme von Hilfsarbeitern dienen mllte, 4^ diesen 10 Jahren die Ausscheidung der Doubletten und die Trennung der Adligaten ordnungsgemäß vollbracht; Standortsreper- torien verfasst und ein vollständiges und verlässliches Inventarium der Impressen der Hofbibliothek auf Zetteln nach wissenschaftlichen Flchem geordnet^ somit auch ein gehöriges Schema für eine künftige systematische Aufstellung und die Vorarbeiten zur Ausarbeitung eines künftigen Real- oder besser Materienkataloges hergestellt sein werdend

„Die Instruction fbr diese außerordentlichen Arbeiten entwarf der Seiiptor Ernst Birk^ der auch dieselben leitete. Was die Beschrei- bang der Bflcher für den alphabetischen Zettelkatalog betrifft, so wird nur auf die ;im Supplement-Katalog bisher verfolgte, hinlänglich genaue Methode' hingewiesen, welche in 18 Paragraphen beschrieben wird (Act. 1846 Nr. 297), ,von welcher nur bei jenen Werken ab- zuweichen ist, welche auch noch im Supplement-Katalog nach der Heahnethode eingetragen und welche jetzt ebenfalls nach der Nominal- methode einzureihen sind^*) Der § 11 derselben bestimmte,* dass

*) Gemeint sind in erster Linie die geographischen Schlagworte wie z. B. Baden, Bamberga, Basilea Helvetica urbs, Bavaria u. s.w., unter welche ^e aaf Baden, Bamberg, Basel, Bayern o. s. w. bezüglichen Bücher gestellt sind, &ber dann ancb zahlreiche andere entweder auf dem Titel nicht als Nominativ oder Substantiv oder überhaupt gar nicht vorkommende Wörter (z. B. Gar dir *a/t««i: arthiepiscoporum cardinälium sententia de anonymis libdlis. Carme- ^^terinnen: Beschreibung des Heruberganges der barfüssigen Carmeliterinnen am ^f^n» aUen Haus in das neue. Cadens: Cadens et laibescens columna Turco ^(älica. Cancellaria: De origine dignit(Ue et officio canedlariorum ac aca-

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^die von den Hilfsarbeitern entworfenen Beschreibongszettel von dem mit der Leitung dieser Arbeiten betrauten Beamten streng revidiert und in der linken Oberecke mit dem betreffenden Fach, vorläufig nach dem an der k. Hof- und Staatsbibliothek zu München befolgten System mit Beihilfe des daftlr bestehenden Normativs bezeichnet werdend

„Indem man auf diese Weise von jedem Werk mindestens zwei Beschreibzettel erhielt^ den neuen mit der Bezeichnung des Faches und den alten des früheren alphabetischen ZettelkatalogeS; so hatte man im Sinne der Instruction § 14 die gesammten Zettel schließlich nur nach diesen zwei Partien zu theilen: ,In die erste werden alle die wissenschaftliche Fachbezeichnung enthaltenden Zettel eingereiht und nach der Bezeichnung dieser Classen in jeder derselben streng alphabetisch geordnet und in die dafür bestimmten Cartons eingelegt. Der Best; die bloß zu leichterer Auffindung eines Buches im künf- tigen alphabetischen Katalog dienenden Zettel enthaltend, wird in ein einziges Alphabet gereiht und in besondere daftlr bestimmte Gartons vertheilt/

„Die Arbeit begann 1848 und schritt trotz der zahlreichen Stö- rungen jenes bewegten Jahres rüstig vor, so dass in den beiden ersten Jahren 1848 und 1849 18.992 Bände beschrieben und in die Stand- ortsrepertorien eingetragen^ 4009 Doubletten ausgeschieden; 1158 Ad- ligata getrennt; also wenigstens 23.000 Bände definitiv erledigt wurden. Die gegen die Hofbibliothek gerichteten Klagen, welche 1851 von einer Commission unter Vorsitz des Feldzeugmeisters von Hess und unter Betheiligung des Ministers ftir Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Ritter von Baumgartner geprüft wurden, erwiesen sich als haltlos, und obwohl Safaf ik als Mitglied der Commission eine Be- schleunigung d^r Katalogisierungsarbeiten anrieth, war die Stimmung doch mehr für eine bedächtige, genaue Weiterführung derselben. ,Die möglichst rasche Vollendung der Arbeiten scheine', so äusserte Mttnch, ,übrigens auch nicht so dringend, besonders vom Standpunkt der Fachkataloge, deren Vortheile wohl nicht zu verkennen seien, deren Abgang jedoch für die meisten wissenschaftlichen Fächer durch die vorhandenen zahlreichen, nicht selten ausgezeichneten biblio- graphischen und literargeschichtlichen Werke, deren man sich bei vorkommenden Anfragen mit dem besten Erfolge bediene, einstweilen genügend ersetzt werde.'

„In diesem Sinne wurde denn die Revision und Katalogisierung weiter geführt. Keiner der regelmässig an das Obersthofmeisteramt erstatteten Berichte gedenkt mehr der Realkataloge. I>er letzte in

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den Acten Torfindliche Tom 18. Februar 1880 constatiert; dass bis dahin 449.812 Bände revidiert und katalogisiert^ 28.002 Doubletten ausgeschieden^ 21.950 Adligate aufgelöst worden waren. Neben der Ao&rbeitung des alten Bestandes, welche in den nächsten Jahren zu Ende gieng, wurde der Zuwachs in gleicher Art beschrieben und imrden die Buchtitel auf Zetteln, im Bnchkatalog und Standorts- repertorium eingetragen, ftlr den Realkatalog aber nur durch die auf der linken Ecke der Hauptzettel vermerkte Faohsignatur gesorgt, die, im Augenblick ohne alle praktische Bedeutung, begreiflicher Weise mit geringer Sorgfalt behandelt wurde. Ein Versuch, dem ur- sprlinglichen Plane entsprechend, nach Vollendung des alphabetischen Zettelkataloges an die Fertigstellung der Fachkataloge zu schreiten, Würde nicht unternommen.

„Erst mit 1. Jänner 1893 wird der Zuwachs für den alphabeti- schen Katalog und für die Fachkataloge sämmtlicher Gruppen ver- zettelt und begann auch zugleich die Verzettelung des alten Bestandes flir die Fachkataloge der ersten (Encydopaedia) und zweiten (Philo- loffia) Gruppe, welche innerhalb dieser drei Jahre (bis Ende 1895) vollendet wurden."

Soweit Wilhelm von Hartel. Bezüglich der weiteren Entwick- lang des Kealkataloges sei auf den oben (S. VI) erwähnten, in Bälde zu erwartenden Vorbericht zu der zweiten Abtheilung dieser Vor- schriften verwiesen. Unser jetziger Bericht muss an jene Stelle in der Darstellung von HarteFs anknüpfen, wo von der in Aussicht stehen- den Beschreibungsinstruotion für den Nominalkatalog die Rede ist 8. oben S. VII).

Der dort genannte erste Gustos Regierungsrath Wenzel Hartl hatte bei seinem im October 1895 eingetretenen Tode einen Entwurf hinterlassen, welcher die Zusammenfassung der bis dahin hauptsächlich auf mündlicher Tradition beruhenden Beschreibungsregeln versuchte. Die lange bibliothekarische Erfahrung und Schulung des tüchtigen und umsichtigen Beamten bewährten sich in diesem Entwürfe in g:Iänzender Weise, denn nur bei solchen Eigenschaften war es möglich, eine derartige Masse von Einzelfällen und schwierigen Fragen über- haupt zu sammehi und zu erörtern, wie es durch diese Arbeit geschah. In 158 Paragraphen wurden hier die meisten Regeln, welche bei der Abfassung der Grundzettel zu beachten sind, behandelt. Leider haftete dem Entwurf ein Grundfehler an, welcher die Uebersicht des gege- benen Materials erschwerte und dessen bei einem ersten Versuche

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begreifliche Unzulänglichkeit wohl verschleierte aber nicht aufhob, vor allem aber eine Verwendung dieser Aufzeichnungen im Sinne einer Vervollständigung oder Umarbeitung ganz unm^lich machte, nämlich der Mangel einer festen und consequenten Systematik in der Anordnung des Stoffes. Ein Hauptzweck, der durch die Festlegung der geltenden Regeln beabsichtigt war, nämlich die Beseitigung der Widersprüche und Ungleichheiten in der Behandlung vieler Fälle, war hiedurch ganz vereitelt. Ausserdem ließ der Entwurf wichtige Gebiete der Beschreibung gänzlich unerörtert (wie z. B. die Begrenzung des Eataloges, die äußere Form der Zettel und die < Anordnung ihrer Bestandtheile, die Verfassung der Verweisungszettel, die Regeln fllr die alphabetische Anordnung u. dgl. m.) und hielt auch dort starr an dem Hergebrachten fest, wo eine Anpassung an die Forderungen der modernen Eatalogstecbnik ganz ohne Schaden für die Brauchbarkeit und Verlässlichkeit des Kataloges möglich gewesen wäre.

Die Einsicht von der Unmöglichkeit, die Mängel dieses Ent- wurfes durch Ueberarbeitung oder Amendierung auszumerzen, veran- lasste Wilhelm von Hartel dem Nachfolger Hartl's in der Leitung der Nominalkatalogsabtheilung, Scriptor Dr. Rudolf Geyer, die über- aus mühevolle und schwierige Arbeit der Verfassung eines ganz neuen Entwurfes aufzutragen. In den Weihnachtsferien 1895 schrieb Dr. Geyer eine systematisch geordnete Vorschrift nieder, wobei ihm das in dem Hartrschen Entwürfe gesammelte Material zustatten kam. Sofort nach Vollendung der ersten Niederschrift begann er mit der Ueberprttfung der einzelnen Bestimmungen im Sinne ihrer Ueber- einstimmung untereinander. Am 20. Jänner 1896 konnte er eine zweite vollständig überarbeitete Niederschrift überreichen, welche in ihrer Disposition wesentlich mit der hier vorliegenden endgiltigen Vorschrift übereinstimmte und von W. von Hartel als geeignete Unterlage ftlr eine fachmännische Berathung erklärt wurde. Diese Berathung erfolgte unter seinem Nachfolger in der Direction der Hofbibliothek, Hofrath von Zeissberg, und zwar im Winter 1896/97 derart, dass Hofrath von Zeissberg, Scriptor Dr. von Lenk und Dr. Geyer die Regeln Punkt fUr Punkt vornahmen und einer ein- gehenden Prüfung unterwarfen, wobei hauptsächlich auf die Aus- merzung allenfalls noch vorhandener Widersprüche, aber auch auf die Anbringung solcher Vereinfachungen geachtet wurde, welche ohne grundstürzende Veränderung möglich waren. Im Sinne der hiebei gefassten Beschlüsse unterzog Dr. Geyer seinen Entwurf einer noch- maligen, endgiltigen Redaction, welche in der hier mitgetheilten Vor-

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flchrift Yorliegty wobei er die BeispielBammlung^ sowie die beiden Beilagen (Transseriptionsrorschrift und orthographische Hilfswerke) anfügte. Im Frühjahre 1898 begann der Druck; welcher bei dem im Frühjahre 1899 eingetretenen Tode Hofraths von Zeissberg bis nn- gef&hr znm 20. Bogen der Beispiele gediehen war^ sodann eine Unter- brechung bis znm October 1899 erfahr und von da ab in besohlen- mgtem Fortgange zu Ende geführt wurde. Bei der Lesung der Coirectnr betheiligten sich außer Dr. Geyer die Herren Dr. von Premerstein, Dr. Arnold und Dr. von Egger-MöUwald; das Sach- register ist der gemeinschaftlichen Arbeit Dr. Geyer's und Dr. von Premerstein's zu danken.

Sofort nach Fertigstellung der sechs Textbogen wurde die Vorschrift in der neuen^ festgestellten Gestalt als Norm für die Beschreibung doich die dem Amtsbereiche Dr. Geyer's unmittelbar angehörenden Beamten aufgestellt^ um hiedurch noch vor der Beendigung des ganzen Bandes Erfahrungen über ihre Anwendung zu gewinnen und die betreffenden Herren in dieser Anwendung einzuüben; diese Praxis ergab in der ganzen Zeit vom Herbste 1898 bis heute nur die Noth- wendigkeit einiger unbedeutender Nachträge, welche nebst einigen Drnckfehleryerbesserungen hinter der Inhaltsübersicht verzeichnet sind. Dagegen bewog die Rücksicht auf die geringe Anzahl der zu Gebote stehenden Kräfte und die hiedurch nothwendige möglichste Zeit- ersparnis den Unterzeichneten, im October 1899 auf Anrathen der Herren Dr. von Lenk und Dr. Geyer die Auftragung der Seiten- und Blattzahlangaben auf die Drucke des XVI. Jahrhunderts und auf jene Fälle einzuschränken^ in welchen diese Angaben als Unter- schddungsmerkmale sonst gleichmäfiig zu beschreibender Exemplare desselben Werkes dienen. Auch ergab sich in jüngster Zeit die Nothwendigkeity die in der Tradition unseres Zettelkataloges gele- gene und sich auch aus den allgemeinen Regeln der neuen Vor- sehrift ergebende ^ aber darin nicht ausdrücklich vorgeschriebene Uebong, dass bei mehrbändigen Werken im allgemeinen immer die ^ehen Bandauflagen zusammenzustellen sind^ in autoritativer Weise zu bekräftigen und die in der Vorschrift vorgesehenen Fälle, dass die einzehien mit einander vereinigten Bände solcher Werke ver- schiedene Auflagebezeichnungen tragen (§. 122), sowie andererseits die selbständige Behandlung von Separatauflagen (§. 11 und 122, Anm. 1) auf das Unumgängliche zu beschränken und von beson- derer Anordnung der dazu bevollmächtigten Factoren abhängig zu machen«

Eine weitere Abweichung^ nicht von den allgemein genug ge- haltenen Anordnungen der Vorschrift selbst (§. 109), wohl aber von dem Bilde, welches die Beispiele in Bezug auf die Standortsangabe geben, bewirkte die im November 1899 eingeführte Bttcberaufstellung nach dem Numerus currens, deren Grundsätze aber namentlich gegenüber denen der alten Signaturen so einfach und leicht fasslich sind, dass von dieser Divergenz zwischen dem früheren und dem heutigen Usus keine Schwierigkeiten zu flirchten sind. Immerhin wurde noch in letzter Stunde dafUr Sorge getragen, dass die neue Art der Standortsbezeichnung wenigstens auf einem Beispiele (499) ersichtlich gemacht ist.

Mit dem Erscheinungstage dieser Vorschrift ist die strenge Be- folgung ihrer Regeln allen Beamten der k. k. Hofbibliothek zur Pflicht gemacht und sind alle etwa bis dahin in Uebung gestan- denen, der hiemit eingeführten Norm widersprechenden Bestimmungen und Anordnungen außer Kraft gesetzt.

Wien, im März 1901.

Der k. und k. Director der k. k. Hofbibliothek;

Karabaoek.

Vorwort.

Wenn ich im Einverständnisse mit meinem hochverehrten Herrn Chef als Verfasser der hier veröffentlichten Eatalogisiemngsvorschrift das Wort ergreife, so geschieht es einestheils um die Anschauungen, wdche bei der Abfassung dieses Heftes massgebend waren, ausein- anderzusetzen, anderentheils aber um den Umfang meiner eben zu- gestandenen Verfasserschaft einer gerechten Einschränkung zu unter- werfen. Denn was in diesem Bande geboten wird, ist das Prodnct so vieler verschiedener Factoren, dass mir streng genommen stoff- lieh wenigstens nur der bescheidenere Titel eines Redactors ge- bührt. Welcher Antheil jedem der erwähnten Factoren zukommt, wird im Verlaufe meiner Ausführungen zutage treten, die zunächst dem enten Theile ihres Zweckes entsprechend die leitenden Gesichtspunkte meiner Arbeit klarzustellen suchen sollen.

Die in diesem Bande vorliegende Begelsammlung ist kein Lehr- buch für Anfänger. Ich betone dies ausdrücklich, nicht nur weil die Erwartung, ein solches in die Hände zu bekommen, schon von man- chen Seiten geäussert wurde, sondern auch weil die Ablehnung dieses lehrhaften Charakters für die Anlage und für die Ausführung der ganzen Vorschrift geradezu bestimmend war. Als ich im December 1895 von Sr. Excellenz dem jetzigen Herrn Minister für Cultus und l'nterricht Dr. Wilhelm Ritter von Hartel als dem damaligen Director unseres Instituts den ehrenvollen aber auch Mtthe und Verantwor- tnng bringenden Auftrag erhielt, eine systematisch geordnete Samm- lung der bei der Abfassung des alphabetischen Nominal-Zettelkatalogs geltenden Regeln zu entwerfen, suchte ich mir vor allem über den Zweck einer solchen Arbeit volle Klarheit zu verschaffen und gelangte alsbald zu der Überzeugung, dass die Einführung des Anfängers nur dorch mündliche Belehrung und praktische Übung geschehen, seitens der zu entwerfenden Vorschrift selbst aber höchstens durch möglichst zahheiche Hinweise auf eine ausreichende Beispielsammlung unter-

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stutzt werden könne, und dass jeder Versuch, mit der Darstellung der Verfassnngsregeln des Katalogs eine Anweisung für ihre Anwendung zu verbinden, den eigentlichen Zweck der ganzen Arbeit vereiteln, den Inhalt der einzelnen Bestimmungen in einer Menge von Defini- tionen und Manipulationsvorschriften verschwinden lassen müsste, ohne doch das pädagogische Ziel einer solchen Diversion wirklich erreichen zu können. Meine Aufgabe konnte also keine andere sein, als die bisher nur in mttndlicher Überlieferung^) bestehenden und entwickelten Grundregeln und Einzelbestimmungen in systematischer Ordnung und möglichst unzweideutiger genauer Fassung festzuhalten, jede Ausein- andersetzung lehrhafter Art zu vermeiden, von Definitionen nur ge- rade so viel zu geben, als zur Bestimmung einzelner in besonderer Anwendung erscheinender Begriffe nothwendig wäre, und jedenfalls alle Anweisungen, welche sich auf die blosse Manipulation bei den Eatalogsarbeiten beziehen sollten, zu unterdrücken.') Das Bestreben, den rein autoritativen, gesetzbuchartigen Charakter der Sammlung unzweideutig und scharf zum Ausdruck zu bringen; gibt sich schon in der Fassung des Titels kund, in welchem das fUr diesen Zweck unbrauchbare Wort „Instruction^ durch das schärfer umrissene „Vor- schrift" ersetzt vnirde.

War hiemit nach der einen Richtung hin die zu lösende Auf-